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Dorfzentrum Herbst
Markt
Rathaus & Service

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere Neuigkeiten in der Übersicht.

Rathaus Au Geänderte Öffnungszeiten während der Sommerferien

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate22.07.2024

Rathaus Au Geänderte Öffnungszeiten während der Sommerferien

Sommerferien

Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sauermatt IV“

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate29.05.2024

Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sauermatt IV“

Bauarbeiten

Ergebnis der Bürgerbefragung am 06.02.2024

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate06.02.2024

Windenergie an den Standorten "Illenberg Nord und Illenberg Mitte" Fragestellung: Befürworten Sie den Bau von zwei Windkraftanlagen an den Standorten Illenberg Nord und Illenberg Mitte auf Gemarkung Au?

Platzhalter

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Au am 9. Juni 2024

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate26.01.2024

Am Sonntag, dem 09.Juni findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderates Au statt. In der Gemeinde Au sind dabei 10 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen.

Platzhalter

Auszählung der Bürgerbefragung zur Windenergie an den Standorten Illenberg Nord und Illenberg Mitte

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate05.01.2024

Die Auszählung und Feststellung des Ergebnisses der Bürgerbefragung zur Windenergie an den Standorten Illenberg Nord und Illenberg Mitte findet am Dienstag, den 06.02.2024 ab 14:00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses von Au, Dorfstr. 29, statt. Die Auszählung erfolgt öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Auswertung möglich ist.

Windrad

Einführung einer Kampfhundesteuer ab 1. Januar 2024

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate05.01.2024

Die Gemeinde hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten der Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen und die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) mitzuteilen. Kampfhunde sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. Für Rückfragen steht Ihnen das Gemeindeteam oder Herr Jehle von der Verwaltungsgemeinschaft Hexental (Tel. 0761 40161-53 oder jehle@merzhausen.de) gerne zur Verfügung.

Platzhalter

Infos zur Bürgerinformationsveranstaltung am 21.November 2023

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate10.11.2023

Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 21.November 2023

Windrad

Auslieferung der gelben Tonnen startet ab Mitte Dezember

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate06.10.2023

Auslieferung der gelben Tonnen startet ab Mitte Dezember

Gelbe Tonnen

Guter Plan - geht an den Start

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate18.09.2023

Guter Plan - geht an den Start

Guter Plan

Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern durch die Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 18.08.2022

Aktuelles, Neuigkeiten
icon.crdate26.06.2023

"Die aktuelle Wetterlage sorgt für gesunkene Pegelstände an Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. In absehbarer Zeit sind keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten. Da an allen Pegeln im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die nach der Rechtsverordnung vom 18.08.2022 festgelegten Referenzpegel bereits erreicht sind bzw. eine Unterschreitung in den nächsten Tagen zu erwarten ist, ist die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern damit eingeschränkt. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung, das Schöpfen mit Handgefäßen, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden. Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme ist einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen würde. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter den Bürgerinformationen/Allgemeinverfügungen einsehbar. Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale (www.hvz.baden-wuerttemberg.de) abgerufen werden."

Bach