Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Au hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 08.05.2023 bis einschließlich 16.05.2023 im Rathaus Au zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG innerhalb einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Rathaus Au, Dorfstr. 25, 79280 Au Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.