Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 16. November 2023 zur 2. Änderung der öffentlichen Abwasserentsorgungssatzung vom 18.November 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 16. November 2023 zur 1. Änderung der öffentlichen Wasserversorgungsatzung vom 18. November 2021
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 19.10.2023
Öffentliche Bekanntmachung Satzung über Kostenersatz für die Freiwillige Feuerwehr vom 06.10.2023
Kostenersatz für die Freiwillige Feuerwehr (PDF-Dokument, 119,82 KB, 05.10.2023)
Satzung über Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Au
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Wasserverorgung Hexental Jahresabschlüsse 2020 und 2021 vom 28.07.2023
Bekanntmachung Bodenrichtwerte 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau hat in seinen Sitzungen am 23.05.2023 und 24.05.2023 die Bodenrichtwerte für das gesamte Geschäftsgebiet zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.
Die Aufstellung der Bodenrichtwerte finden Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim i. M. www.muellheim.de/bodenrichtwerte sowie auf die Plattform Boris-BW: www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort sind alle Bodenrichtwerte für jedermann zu jederzeit einsehbar.
Datei downloaden (PDF, 416 KB) (PDF-Dokument, 415,84 KB, 10.07.2023)
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Au hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 08.05.2023 bis einschließlich 16.05.2023 im Rathaus Au zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG innerhalb einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Rathaus Au, Dorfstr. 25, 79280 Au Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.