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Flüchtlingsunterbringung

Flüchtlingsunterbringung

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg erfolgt nach einem dreigliedrigen System.

Erstaufnahme durch das Land

Die erste Station für Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge sind die Landeserst-aufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Mannheim, Ellwangen und Meßstetten, die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Asylanträge entgegen nimmt und die Bewerber im Verfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen.

Infos und Ansprechpartner:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Zur Homepage

Vorläufige Unterbringung durch den Landkreis

Von der LEA aus geht der Weg der Asylsuchenden und Flüchtlinge in die Stadt– und Landkreise, wo sie vorläufig untergebracht werden. Die Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Die Aufnahmequote des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald beträgt hierbei rund 2,7 v.H. Einrichtungen des Landkreises sind zum Beispiel in Kirchzarten, Bad Krozingen und Eschbach (mit bis zu 200 Personen). Die Verweildauer der Asylbewerber in den Einrichtungen der Kreise beträgt sechs bis längstens vierundzwanzig Monate.

Anschlussunterbringung durch die Gemeinde

In der dritten Stufe werden die Flüchtlinge nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung oder wenn besonders schutzwürdige Gründe vorliegen, etwa bei Familien, auf die Kreisgemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Die Anzahl der Flüchtlinge pro Gemeinde ist ebenfalls von einem Bevölkerungsschlüssel abhängig.

Die Gemeinde Au sucht dringend Wohnraum  für Geflüchtete verschiedener Nationen


Nach einem Jahr  kriegerischer Auseinandersetzung durch Russland gegen die Ukraine kommen immer mehr Flüchtlingen in Deutschland an.. das Land und  die Landkreise bemühen sich um eine schnelle Unterbringung und Versorgung dieser Flüchtenden.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald  hat die Gemeinden erneut eindringlich darauf hingewiesen,  dass neben den Zuteilungsquoten für die Geflüchteten aus der Ukraine auch zusätzlich immer noch die  Zuteilungsquote für die Gruppe der Asylbewerber anderer Nationen existiert. Somit erhöht sich automatisch die Quote derer, die in der Gemeinde  aufgenommen werden müssen, Für alle diese Personen benötigt die Gemeinde Au zusätzlichen Wohnraum.
Wir sind daher erneut auf der Suche nach geeigneten Wohnungen.
Sollten sie abgeschlossene Wohneinheiten zur Verfügung stellen können, bitten wir sie dringend, sich bei uns zu melden. Der Vertragspartner bei einem Mietverhältnis ist die Gemeinde Au
Ihre Unterstützung ist für uns sehr wertvoll und hilft den Geflüchteten in ihrer jetzigen Lage.
Auf Rückmeldungen freuen sich als Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung Frau Betrger und  Frau Zähringer 0761 4013990) oder per Mail unter gemeinde@au-hexental.de.

Ihre Gemeindeverwaltung Au