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Kommunale Wärmeplanung in der Kommune Au

Im Mai 2025 startete die Gemeinde Au mit der kommunalen Wärmeplanung nach §27 KlimaG BW. Seit August 2025 wurde der § 27 KlimaG BW (und die neu geschaffenen § 27a ff.) angepasst, um die Vorgaben des WPG des Bundes umzusetzen. In diesem Zuge hat sich die Kommune Au entschieden die kommunale Wärmeplanung nach dem neuen WPG durchzuführen. Für die Durchführung dieser komplexen Aufgaben hat die Kommune die Badenova Netze GmbH beauftragt.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planungsgrundlage für die Wärmewende in Au. Ziel ist die Ausarbeitung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040, wie es das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg vorsieht. Innerhalb der Projektlaufzeit von rund einem Jahr werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude in Au reduziert werden kann und zum anderen, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in fünf wesentlichen Schritten statt. Zunächst wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, in der anhand mehrerer Kriterien geprüft und entschieden wird, ob eine verkürzte Wärmeplanung vorgenommen wird. Im nächsten Schritt beginnt die kommunale Wärmeplanung mit einer Bestands- und einer Potenzialanalyse zu Wärme, Effizienz und Infrastruktur der Stadt. Aufbauend darauf wird im Zielszenario erarbeitet, wie ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann. Im fünften Schritt werden Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds formuliert und in einer Umsetzungsstrategie verankert.

Begleitet werden diese Schritte durch ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept, um alle relevanten Akteure vor Ort sowie Bürgerinnen und Bürger in Au zu informieren und zu beteiligen.

Weitere allgemeine Informationen zu den Inhalten der kommunalen Wärmeplanung werden vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bereitgestellt.

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung kommen Kommunen ihrer im WPG formulierten Pflicht nach und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur lokalen Wärmewende. Für die Erfüllung dieser Aufgabe werden die Kommunen mit finanziellen Mitteln vom Land unterstützt.