Bundestagswahl 23.02.2025
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 aus Au
Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl)
Entsprechend § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO kann ein Wahlschein nur noch am Samstag, den 22.02.2025 von 8.00 – 12.00 Uhr und am Wahltag selbst von 8.00 – 15.00 Uhr beantragt werden, wenn unter anderem:
- der Wahlberechtigte nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen bzw. ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise vorzulegen.
- das Recht des Wahlberechtigten auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
- das Wahlrecht des Wahlberechtigten im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
- der Wahlberechtigte aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Zudem kann gemäß § 28 Abs. 10 BWO noch bis Samstag 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden, wenn
- der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der bereits beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat.
Bitte melden Sie sich in diesen Fällen direkt persönlich im Rathaus.
Briefwahl online beantragen
Briefwahl online beantragen (bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich). Bitte halten Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite unseres technischen Dienstleiters weitergeleitet, der den Antragsprozess abgebildet hat.
Erfassungsformular für Ihren Antrag
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie voraussichtlich dem zwischen dem 13.Januar 2025 und 2. Februar 2025 in Ihrem Briefkasten finden, müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Briefwahl mit QR-Code beantragen
Alternativ können Sie Ihren Briefwahlantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilfunkgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt, Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Briefwahl formlos beantragen
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-mail (gemeinde(@)au-hexental.de) die Briefwahlunterlagen anfordern. In diesem Fall bitten wir um die Angabe Ihres Familiennamens, Ihres Vornamens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift (Straße, Hausnummer) in Au
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aus logistischen Gründen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Bundestagswahl erfolgen kann.
Kontakt
Rathaus Au
Dorfstraße 25
79280 Au
Telefonnummer: 0761 401399 11
email: gemeinde@au-hexental.de
Bundestagswahl: Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!
am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Bundestagswahl Wahlschablonen
Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilung
zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wahlschablonen
Bei der Bundestagswahl 2025 kommen wieder Wahlschablonen und Audio-CDs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz. Dadurch können sie selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben. Mit den speziell angefertigten Wahlschablonen kann der Wahlzettel an der richtigen Stelle markiert werden. Die Audioinformationen geben hierzu die notwendigen Hinweise für die Handhabung.
„Die Möglichkeit der barrierefreien Stimmabgabe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Wir müssen diese Möglichkeit unbedingt nutzen“ so Brigitte Schick, Vorsitzende des Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. (LBSV BW).
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. mit seinen drei Landesvereinen veranlasst, dass blinde und sehbehinderte Menschen bei der vorgezogenen Bundestagswahl Ihre Stimme wieder geheim und eigenständig abgeben können.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: Telefonnummer: 0761 36122.
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. appelliert an Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der barrierefreien Stimmabgabe zu informieren und die bereitgestellten Hilfsmittel zu nutzen. Gemeinsam setzen wir uns
Briefwahl
Hinweis zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, verkürzen sich die Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen. Für diesen Prozess stehen rund 14 Tage zur Verfügung.
Der Online-Antrag für die Briefwahl wird ab dem 13. Januar 2025 freigeschaltet. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Versand der Wahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen kann, da die Stimmzettel erst ab diesem Datum verfügbar sein werden.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung