Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
icon.crdate28.02.2023
Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und gilt ab dem 28. Februar 2023. Sie zunächst bis zum 31. März verpflichtend.
Die Einhaltung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits am 16. Januar angeordnet. Die Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Schutz für das Hausgeflügel.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lkbh.de/bekanntmachungen veröffentlicht


