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Fristverlängerung Grundsteuerreform

icon.crdate24.10.2022

Der Gutachterausschuss informiert: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Der Gutachterausschuss informiert:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde durch die Finanzminister der Länder um drei Monate verlängert. Diese müssen nun erst zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Alle nötigen Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie über die nachstehenden Internetseiten. Dort finden Sie eine Ausfüllanleitung, Erklärvideos und Beispielfälle.

Die für Ihre Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte können Sie primär auf der Internetplattform BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dafür der Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B Verwendung findet.

Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau (Tel. 07631-801-650). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anrufen die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet ist.