Hochwasserschutz: ChangeMe

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Funktionell

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Verwaltungsgemeinschaft Hexental
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Aufgaben & Kontakt

Hochwasserschutz

Für ganz Baden-Württemberg wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt, die die Überflutungsgefahr (Fläche und Tiefe) und die betroffenen Nutzungen an rund 11.300 Gewässerkilometern räumlich darstellen. Die Karten bieten wichtige Informationen zur Vorbeugung von Hochwassergefahren und zum Handeln im Hochwasserfall. Eine besondere Bedeutung haben die Überflutungsflächen eines hundertjährlichen Hochwassers, die in Baden-Württemberg gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete darstellen. In diesen Gebieten gelten gemäß dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz Nutzungsbeschränkungen, u. a. gilt dort ein Bauverbot.

Hochwasserschutzkonzept Hexental

Das Hochwasserschutzkonzept Hexental hat das Ziel, einen zeitgemäßen Hochwasserschutz zu realisieren. Die Bevölkerung soll von Hochwasserereignissen, die statistisch alle hundert Jahre vorkommen (HQ 100) geschützt und an die unterliegende Stadt Freiburg lediglich die Menge von 9 m³/s bei einem 50jährlichen Hochwasserscheitel abgegeben werden. Um dies zu erreichen, sind Rückhaltemaßnahmen sowie ein Gewässerausbau in Merzhausen notwendig. Die beteiligten Gemeinden dieses Hochwasserschutzkonzeptes sind die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen und Wittnau.
 
Chronologie

  • 1998 und 2006: Untersuchungen durch Fachbüro
  • 2009: Untersuchung Leistungsband und Schadenspotenzial
  • 2011: Abschluss HW-Schutzkonzept
  • 2014: Beauftragung Planung HRB Selzenbach/Enge
  • 2015: Beauftragung zu Erstellung neues NA-Modell (Niederschlag-Abflussmodell)
  • 2015: „Vorab-Daten Kostra 2010“ durch Deutschen Wetterdienst
  • 2015: Veröffentlichung Kostra-Daten 2010
  • 2017: Handlungsempfehlung durch Land BW zur Verwendung der „alten“ Kostradaten
  • 2017: Veröffentlichung Überarbeitung Kostra 2010R (DWD)
  • 2018: Bearbeitung NA-Modell in enger Abstimmung mit LUBW durch Fachbüro
  • 2019: Ermittlung Beckenkombination (Geotechnik, Umwelteignung, Baukosten) 
  • 2020: Fertigstellung des Erläuterungsberichts zum Hochwasserschutzkonzept Hexental
  • 2020: Festlegung der Beckenkombination durch die Gemeinden / Verbandsversammlung
  • 2020: Erarbeitung verschiedener Varianten je Beckenstandort 
  • 2021: Abfrage und Auswertung der Stellungnahmen betroffener Grundstückseigentümer zu den Varianten
  • 2021: Festlegung der Standorte für die Rückhaltebecken
  • 2022: Abschluss Machbarkeitsstudie

Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise

In zahlreichen Sitzungen sowie Bürgerinformationsabenden haben sich die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden in den vergangenen Jahren mit dem Thema „Hochwasserschutz und Rückhaltemaßnahmen“ befasst. Hierbei hatte man sich nach jahrelangen Untersuchungen auf den Standort für ein Hochwasserrückhaltebecken mit der Vorgabe der weiteren Optimierung der Planung zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes festgelegt.

Neue überarbeitete Kostra-Daten des Deutschen Wetterdienstes (KOSTRA2010R) im Jahr 2015, welche jedoch erst im Jahr 2017 in nochmals überarbeiteter Form zur Anwendung veröffentlicht wurden, machten im Jahr 2018 eine Neuerstellung des bisherigen Niederschlag-Abfluss-Modells bzw. der bisherigen Erkenntnisse aus den hydrologischen Berechnungen erforderlich (KOSTRA - ist ein vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegebener Starkregenkatalog und steht für Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs- Auswertungen).

Die Überarbeitung fand in enger Abstimmung mit der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) statt. Die 2014 beschlossene Ein-Becken-Lösung ist nach den neuesten Erkenntnisse nicht ausreichend. Im Jahr 2019 wurden noch einmal alle in Frage kommenden Standorte zuzüglich des neuen möglichen Standortes „Eberbach“ überprüft. 

Die Auswertung der Datengrundlagen hat gemeinsam mit den zu beteiligenden Fachbüros sowie den Fachbehörden im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Ausweisung von mindestens drei zusätzlichen Rückhaltebeckenstandorten im Hexental ergeben. Die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hexental hat nach vorheriger Billigung der Untersuchungsergebnisse durch die Verbandsgemeinden in öffentlicher Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen, das Hochwasserschutzkonzept Hexental mit der Beckenkombination „Heimbach, Eberbach und Stöckenhöfe“ umzusetzen. Weiter wurde beschlossen, die Planungen zu konkretisieren und dabei die Belange der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes entsprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen vor Einleitung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Planungen von den jeweils betroffenen Standortgemeinden eines möglichen Rückhaltebeckens gebilligt werden. Auch wenn sich die grundsätzliche Standortfrage der möglichen Beckenstandorte weitestgehend durch vorliegende Wetterdaten und fachspezifische Standortauswertungen ergibt, so soll dennoch das Verfahren wie gewohnt transparent für und mit unseren Bürgerinnen und Bürgern vorangetrieben werden.  In diesem Zusammenhang wurden nun für die drei Beckenstandorte verschiedene denkbare Standortvarianten erarbeitet, welche nachfolgend eingesehen werden können. Parallel hierzu wurde den betroffenen Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben, sich zu den denkbaren Standortvarianten zu äußern. Mögliche Betroffenheiten können sich in ganz unterschiedlicher Form, beispielsweise durch das Dammbauwerk selbst, aber auch durch mögliche Überleitungskanäle oder im Rahmen eines Einstaus im Falle eines Hochwasserereignisses ergeben. Im Rahmen einer Gesamtabwägung wurden dann in öffentlicher Sitzung durch die Verbandsversammlung am 29.04.2021, nach vorheriger Behandlung in den Gemeinderäten der Standortgemeinden,  folgende Beckenstandorte beschlossen:

Eberbächle: Variante 1,5 Mitte

Heimbach: Variante 2,7

Stöckenhöfe: Variante 2

Die Machbarkeitsstudie zu den festgelegten Standorten liegt zwischenzeitlich vor und kann nachstehend nebst Anlagen eingesehen werden:

Flussgebietsuntersuchung:

Geotechnik:

Umweltgutachten:

Gewässerökologie:

Präsentation Hochwasserschutzkonzept Hexental aus der VG Sitzung vom 08.12.2022:

Standortvarianten zu den Beckenstandorten „Eberbächle, Heimbach und Stöckenhöfe“

Eberbächle: 

Heimbach: 

Stöckenhöfe: 

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum bisherigen Verfahren:

Anhänge zum Erläuterungsbericht vom 25.05.2020 (für die Fachbehörden):

Anhänge digital zum Erläuterungsbericht vom 25.05.2020 (für die Fachbehörden):

Ältere Dokumente:

Bauherr

  • Verwaltungsgemeinschaft Hexental

Kosten:

  • 3.038.000 Euro geschätzte Baukosten (für die nicht ausreichende Ein-Becken-Lösung)

Finanzierung:

  • 2.125.000 Euro Landeszuschuss nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft
  • 913.000 Euro Verwaltungsgemeinschaft Hexental

Bisherige Sitzungen (nicht abschließend):

  • 28.06.2012 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 19.11.2014 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 20.12.2018 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 24.10.2019 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 16.07.2020 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 29.04.2021 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 24.03.2022 Verbandsversammlung VG Hexental
  • 08.12.2022 Verbandsversammlung VG Hexental

Verfahrensstand:

  • Vorplanungen für das später erforderliche Planfeststellungsverfahren

Letzte Aktualisierung:

  • 12. Dezember 2022